Was bewirkt meine Unterschrift unter dem Vertrag?
Vermarktung des Stroms
Mit Unterschrift unter dem Direktvermarktungsvertrag erhält die GDGE das Recht, den in meiner Anlage erzeugten Strom zu vermarkten. Von diesem Recht kann die GDGE monatlich Gebrauch machen.
Vermarktet die GDGE meinen Strom, bekomme ich von der GDGE auf jeden Fall den Referenzmarktwert. Zusätzlich erhalte ich vom Netzbetreiber die Marktprämie.
Wenn die GDGE meinen Strom nicht vermarktet, wird dieser wie bisher komplett vom ÜNB gemäß EEG vergütet.
In beiden Fällen wird der Strom über den vorhandenen Messpunkt in das Netz des vorgelagerten Netzbetreibers eingespeist.
Bei der Berechnung des Referenzmarktwertes geht der Netzbetreiber analog der Berechnung der EEG-Vergütung vor: aufgrund der Monatswerte werden vorläufige Abrechnungen erstellt. Erst nach Ablauf des Jahres, in dem die Einspeisung stattgefunden hat, werden die endgültigen Mengen abgerechnet. Vor diesem Hintergrund gilt der Referenzmarktwert als verlässlicher Marktindex.
Als Anlagenbetreiber habe ich die Pflicht, meine Anlage beim Netzbetreiber umzumelden. Diese Leistung übernimmt die GDGE für mich. Dazu benötigt sie jedoch eine entsprechende Vollmacht.
Der Netzbetreiber muss der Direktvermarktung weder zustimmen, noch hat die Direktvermarktung Auswirkungen auf die Versorgungsstabilität in meinem Netzbereich.
Mein Strombezug von meinem Energieversorgungsunternehmen ist nicht beeinträchtigt
Vermarktung der Flexibilität
Sofern meine Anlage über Flexibilität verfügt und ich die GDGE mit deren Vermarktung beauftrage, bestimme ich bei Vertragsschluss, wie die GDGE diese Flexibilität vermarkten kann.
Die Höhe der Flexibilität kann ich entweder für das ganze Jahr gleichbleibend oder aber monatsweise unterschiedlich benennen. Dies soll es mir ermöglichen, auch bei unterschiedlichen Fahrweisen immer die höchstmögliche Flexibilität zur Verfügung zu stellen und an den Mehrerlösen zu partizipieren.
Dies ist vor allem dann von Interesse, wenn meine Anlage über das Jahr hin eine unterschiedliche Wärmenutzung hat.
Beispiel für die Flexibilität einer Biogasanlage
Installierte Leistung: | 500 kW |
Maximale Flexibilität negative MRL: | 500 kW |
Maximale Flexibilität negative SRL: | 200 kW |
Maximale Flexibilität positive SRL: | 200 kw |
| Jan | Febr | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
Wärme-nutzung | 50% | 40% | 20 % | 10 % | 0 % | 0 % | 0 % | 0 % | 10 % | 20% | 20% | 40% |
Flex. MRL | 250 kW | 300 kW | 400 kW | 450 kW | 500 kW | 500 kW | 500 kW | 500 kW | 450 kW | 400 kW | 400 kW | 300 kW |
Flex. SRL - | 0 kW | 0 kW | 100 kW | 150 kW | 200 kW | 200 kW | 200 kW | 200 kW | 150 kW | 100 kW | 100 kW | 0 kW |
Flex. SRL + | 250 kW | 200 kW | 100 kW | 50 kW | 0 kW | 0 kW | 0 kW | 0 kW | 50 kW | 100 kW | 100 kW | 200 kW |
Darüber hinaus habe ich die Möglichkeit, diese von mir bei Vertragsschluss festgelegte Flexibilität jederzeit für den folgenden Monat zu ändern. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn unvorhergesehene Ereignisse eine Änderung der Fahrweise meiner Anlage nach sich ziehen.
Indem ich der GDGE die Möglichkeit einräume, meine Flexibilität in verschiedenen Märkten zu vermarkten, verhindere ich die Abhängigkeit von einem einzelnen Markt. Auf diese Weise können die aus meiner Anlage erzielten Erlöse gesteigert werden.
Neben der reinen Teilnahme an der Direktvermarktung kann ich derzeit folgende Vermarktungsmöglichkeiten nutzen:
- Teilnahme an der Minutenreserve
- Teilnahme an der Sekundärregelleistung
- HT/NT
- Flexibilitätsprämie.
Verfügbarkeit meiner Anlage bei Bereitstellung von Flexibilität
Die GDGE geht davon aus, dass die durch mich angemeldete Flexibilität grundsätzlich auch zur Verfügung steht und vermarktet diese.
Dies bedeutet für mich, dass ich die GDGE nur dann informieren muss, wenn ich von der vertraglich vereinbarten Flexibilität abweiche.
Für den Fall eines geplanten Stillstandes meiner Anlage habe ich auf „Mein GDGE“ die Möglichkeit, meine Verfügbarkeit für diese Zeiten im Vorfeld abzumelden (siehe Grafik). Dies muss ich zeitlich vertragskonform getan haben.
Fällt meine Anlage ungeplant aus, informiere ich die GDGE ebenfalls über „Mein GDGE“. In diesem Fall nutze ich die Meldeschablone „Ungeplanter Anlagenausfall“.
Auf gleichem Wege teile ich der GDGE die wiederhergestellte Verfügbarkeit mit.

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