Die Flexibilitätsprämie

Die gesetzlich verankerte Flexibilitätsprämie ist ausschließlich den Betreibern von Biogasanlagen vorbehalten. Sie soll es ihnen ermöglichen, vorhandene Flexibilität zu nutzen und zu erweitern um so noch besser von den Chancen einer Marktteilnahme zu profitieren.

Diese Marktanpassung honoriert der Gesetzgeber durch eine staatliche Förderung für die Dauer von 10 Jahren. Die Anlage muss während dieser Zeit ununterbrochen an der Direktvermarktung teilnehmen.

 

 

Für wen lohnt sich die Flexibilitätsprämie?

Die Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie lohnt sich für

 

Bestandsanlagen

  • wenn förderfähige Flexibilität vorhanden ist,
  • wenn förderfähige Flexibilität weitestgehend kostendeckend geschaffen werden kann.

Neuanlagen

  • wenn ausreichende Flexibilität mit geschaffen wird.

 

Sie haben Interesse an der Flexibilitätsprämie? Die GDGE informiert Sie gerne persönlich über die Möglichkeiten!