Direktvermarktung von Windkraft- und PV-Anlagen

Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des Marktprämienmodells für die Wind- und PV-Anlagenbetreiber unabhängig von der Höhe ihrer EEG-Einspeisevergütung einen Anreiz zur aktiven Teilnahme an der Direktvermarktung geschaffen. Dies eröffnet ihnen die Chance, sich einen Mehrerlös im Vergleich zur EEG-Vergütung zu sichern. Mit dem Wechsel zur Marktprämie behält die Erzeugungsanlage ihren EEG-Status. Ein anteiliger Verkauf, wie auch ein Wechsel zurück zur EEG-Vergütung ist monatlich möglich.

Ab dem 01. April 2015 ist die Fernsteuerbarkeit eines Parks Voraussetzung für die Vermarktung des Stroms in der geförderten Direktvermarktung.

Wenn Sie noch nach einer Lösung für die Fernsteuerbarkeit einer EEG-Anlage suchen, unterstützen wir Sie gerne beim Schnittstelleneinbau.

 
Was kann die GDGE für Sie tun?

GDGE kauft und vermarktet Ihre erzeugte Stromproduktion,

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Sie sind Betreiber einer Windkraft- oder Solaranlage? Die GDGE informiert Sie gerne persönlich über die Möglichkeiten der Direktvermarktung.