Was bewirkt Ihre Unterschrift unter dem Vertrag?
Vermarktung des Stroms

 

Mit der Unterschrift unter dem Direktvermarktungsvertrag erhält die GDGE das Recht, den in Ihrer Anlage erzeugten Strom zu vermarkten. Von diesem Recht kann die GDGE monatlich Gebrauch machen. Vermarktet die GDGE Ihren Strom, bekommen Sie von der GDGE auf jeden Fall den Referenzmarktwert. Zusätzlich erhalten Sie vom Netzbetreiber die Marktprämie.

 

Wenn die GDGE den produzierten Strom einmal nicht vermarkten kann, wird dieser wie bisher komplett vom ÜNB gemäß EEG vergütet.

In beiden Fällen wird der Strom über den vorhandenen Messpunkt in das Netz des vorgelagerten Netzbetreibers eingespeist.

Bei der Berechnung des Referenzmarktwertes geht der Netzbetreiber analog der Berechnung der EEG-Vergütung vor: aufgrund der Monatswerte werden vorläufige Abrechnungen erstellt. Erst nach Ablauf des Jahres, in dem die Einspeisung stattgefunden hat, werden die endgültigen Mengen abgerechnet. Vor diesem Hintergrund gilt der Referenzmarktwert als verlässlicher Marktindex.

Als Anlagenbetreiber haben Sie die Pflicht, die Anlage beim Netzbetreiber in die Direktvermarktung umzumelden. Gerne übernimmt die GDGE diese Ummeldung für Sie, dazu benötigt die GDGE eine entsprechende Vollmacht. Der Netzbetreiber muss der Direktvermarktung nicht zustimmen, noch hat die Direktvermarktung Auswirkungen auf die Versorgungsstabilität in Ihrem Netzbereich. Der Strombezug von Ihrem Energieversorgungsunternehmen wird nicht beeinträchtigt.

Vermarktung der Flexibilität

Sofern Ihre Anlage über Flexibilität verfügt und Sie die GDGE mit deren Vermarktung beauftragen, bestimmen Sie bei Vertragsabschluss, wie diese Flexibilität vermarktet werden soll.

Die Höhe der Flexibilität können Sie entweder für das ganze Jahr gleichbleibend oder auch monatsweise unterschiedlich benennen. Dies soll Ihnen ermöglichen, auch bei unterschiedlicher Fahrweise immer die höchstmögliche Flexibilität zur Verfügung zu stellen und an den Mehrerlösen zu partizipieren. Dies ist vor allem dann von Interesse, wenn Ihre Anlage über das Jahr verteilt eine unterschiedliche Wärmenutzung hat.

Beispiel für die Flexibilität einer Biogasanlage

Installierte Leistung:

500 kW

Maximale Flexibilität negative MRL:

500 kW

Maximale Flexibilität negative SRL:

200 kW

Maximale Flexibilität positive SRL:

200 kw


 

Jan

Febr

Mär

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Okt

Nov

Dez

Wärme-nutzung

50%

40%

20 %

10 %

0 %

0 %

0 %

0 %

10 %

20%

20%

40%

Flex. MRL

250 kW

300 kW

400 kW

450 kW

500 kW

500 kW

500 kW

500 kW

450 kW

400 kW

400 kW

300 kW

Flex. SRL -


kW

0
  kW

100 kW

150 kW

200 kW

200 kW

200 kW

200 kW

150 kW

100 kW

100 kW

0
  kW

Flex. SRL +

250 kW

200 kW

100 kW

50 kW

0
kW

0
kW

0
kW

0
  kW

50 kW

100 kW

100 kW

200 kW

 

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die Flexibilität jederzeit für den folgenden Monat zu ändern. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn unvorhergesehene Ereignisse eine Änderung der Fahrweise Ihrer Anlage nach sich zieht.

Indem Sie der GDGE die Möglichkeit einräumen die Flexibilität in verschiedenen Märkten zu vermarkten, verhindern Sie die Abhängigkeit von einem einzelnen Markt. Auf diese Weise können die aus Ihrer Anlage erzielten Erlöse gesteigert werden.

Neben der reinen Teilnahme an der Direktvermarktung können Sie derzeit zusätzlich folgende Vermarktungsmöglichkeiten nutzen:

  • Teilnahme an der Minutenreserve
  • Teilnahme an der Sekundärregelleistung
  • HT/NT
  • Flexibilitätsprämie.

 

Verfügbarkeit der Anlage bei Bereitstellung von Flexibilität

Die GDGE geht davon aus, dass die durch Sie gemeldete Flexibilität grundsätzlich zur Verfügung steht und vermarktet diese. Im Umkehrschluss bedeutet das, sollten Sie von der vertraglichen Verfügbarkeit abweichen, muss die GDGE informiert werden. Für den Fall eines geplanten Stillstandes oder eines ungeplanten Ausfalls der Anlage haben Sie die Möglichkeit, in Ihrem passwortgeschützten Bereich der GDGE-Onlineplattform, diese Zeiten zu melden.