Direktvermarktung von Biogas-/Biomasseanlagen

 

Landwirte gehen an den Strommarkt! Seit dem EEG 2012 haben auch Betreiber von Anlagen mit flüssiger und gasförmiger Biomasse die Möglichkeit, ihre Energiemengen sicher und gewinnbringend in den Märkten anzubieten.

 
Wie werden Sie erfolgreicher Vermarkter?  

Grundsätzlich muss sich das Erzeugungsverhalten ändern! Das bedeutet, dass Biomasse- anlagenbetreiber den wirtschaftlichen Erfolg insbesondere steigern können, wenn sie von ihrer üblichen Grundlastfahrweise abweichen und ihre Erzeugungsflexibilität in den Handelsmärkten und als Regelenergie vermarkten.

 

Die GDGE setzt daher den Fokus auf die Teilnahme am Regelenergiemarkt. „Regelenergie“ bedeutet, dass in Abhängigkeit von der Netzsituation positive oder negative Regelenergie benötigt wird, um die Netzfrequenz stabil zu halten. Kurzfristige Differenzen zwischen Stromangebot und –nachfrage werden so ausgeglichen. Wer also in der Lage ist, die Leistung seiner Erzeugungsanlage kurzfristig zu ändern, kann an diesem Markt teilnehmen und von Mehrerlösen durch diese Dienstleistung profitieren.

 
Die Vorteile auf einen Blick
  • Dem Betreiber entstehen keine laufenden Kosten durch die Vermarktung. Erst wenn Mehrerlöse erzielt werden, erhält die Vermarktungsebene eine Entlohnung für den Aufwand.
  • Der Gewinn wird zwischen Vermarktungsebene und Landwirt geteilt. Dabei verbleiben 66% bei dem Landwirt und 34% auf der Vermarktungsebene.
  • Die Höhe der jeweiligen (persönlichen) EEG-Vergütung des Produzenten wird in der Summe von Marktprämie und Referenzmarktwert auf EEG-Niveau garantiert. So entsteht für den Betreiber kein Marktrisiko.
  • Für bankfinanzierte Anlagen von besonderem Interesse: diese Garantie wird durch die Bürgschaft einer deutschen Großbank hinterlegt.
 

Sie sind Betreiber einer Biogas-/Biomasseanlage? Die GDGE informiert Sie gerne persönlich über die Möglichkeiten der Direktvermarktung!