Die Marktprämie

Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des Marktprämienmodells für die Betreiber von EEG-Anlagen unabhängig von der Höhe ihrer EEG-Vergütung einen Anreiz zur aktiven Teilnahme an der Direktvermarktung geschaffen. Dies eröffnet ihnen die Chance, einen Mehrerlös im Vergleich zur EEG-Einspeisevergütung zu sichern. Mit dem Wechsel zur Marktprämie behält die Erzeugungsanlage ihren EEG-Status. Ein anteiliger Verkauf, wie auch ein Wechsel zurück zur EEG-Vergütung ist monatlich möglich.

Die Vorteile auf einen Blick
  • Status als EEG-Anlage bleibt erhalten
  • Höhe der EEG-Vergütung bleibt erhalten
  • Dauer des EEG-Anspruchs bleibt erhalten

 

Die Funktionsweise der Marktprämie

Der Anlagenbetreiber vermarktet die Stromproduktion außerhalb des EEG zum Marktpreis. Zusätzlich erhält er die Marktprämie (MP) vom Netzbetreiber. Die Marktprämie enthält bezogen auf den Marktpreis einen Risikopuffer und entspricht der Differenz zwischen der EEG-Einspeisevergütung und dem monatlich veröffentlichten technologiespezifischen Referenzmarktwert (RW) für Biogasanlagen / Monatsmarktwert (MW) für Windkraft- u. Solaranlagen.

 

 

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