Direktvermarktung für Windkraft- und Solaranlagen – Geht das auch?

Klare Antwort! Ja! Mit Einführung des Marktprämienmodels 2012 hat der Gesetzgeber für Sie als Betreiber einer Windkraft- und PV-Anlage, die Möglichkeit einer aktiven Teilnahme an der Direktvermarktung geschaffen und mit dem EEG 2014 sogar eine weitestgehende Vermarktungspflicht für Strom aus Windkraft und PV-Anlagen eingeführt. Dies eröffnet Ihnen die Chance, einen Mehrerlös im Vergleich zur EEG-Vergütung zu sichern. Dabei ist die Höhe Ihrer derzeitigen EEG-Vergütung völlig unerheblich.

Eine Vermarktungspflicht gilt für alle Neuanlagen mit einer Leistung ab 500 kW, 250 kW (ab 2016) und 100 kW (ab 2017). Außerdem müssen im Interesse der Marktintegration alle Anlagen in der Direktvermarktung fernsteuerbar sein. Gerne unterstützt Sie die GDGE beim Schnittstelleneinbau!

 

Sie sind Betreiber einer Windkraft- oder Solaranlage? Die GDGE informiert Sie gerne persönlich über die Möglichkeiten der Direktvermarktung!