Änderung des Ausschreibungs- verfahrens für MRL & SRL!
In den letzten Wochen haben die ersten Ausschreibungen nach neuem Muster in den angekündigten Vier-Stunden-Zeitfenstern stattgefunden. Neben dieser lange bekannten Anpassung gibt es jedoch zukünftig noch eine weitere Änderung beim Zuschlagsverfahren. Nach der neuen Regelung erfolgt der Zuschlag für ein Gebot für Sekundärregelung oder Minutenreserve künftig auf Basis eines sogenannten "Mischpreisverfahrens". Das bedeutet: Der Zuschlagswert berücksichtigt neben dem Leistungspreis anteilig auch den Arbeitspreis. Bisher erfolgte der Zuschlag ausschließlich auf Basis des gebotenen Leistungspreises. Ein Gewichtungsfaktor bestimmt zukünftig, wie stark der Arbeitspreis in den Zuschlagswert einfließt. Bei Geboten mit gleichem Zuschlagswert entscheidet der niedrigere Leistungspreis über den Zuschlag. Ist auch der Leistungspreis gleich, werden die Gebote in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der neue Zuschlagsmechanismus gewährleistet, dass bei der Beschaffung von Regelenergie zukünftig neben den Leistungspreisgeboten auch die Gebote für Regelarbeit wettbewerblich berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung der Arbeitspreise verhindert unsachgemäß hohe Ausgleichsenergiepreise, die andernfalls von den Bilanzkreisverantwortlichen zu tragen wären. Quelle: Bundenetzagentur
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