PRL – ab 1. Juli 2020 kalendertägliche Ausschreibung und 4-Stunden-Gebote >
< Energy Decentral vom 13.-16.11.2018 in Hannover - Wir sind dabei und freuen uns auf Ihren Besuch! Sie finden uns in Halle 25 an Stand F26. (Kopie 1)
12.06.2020 12:16 Alter: 4 yrs

Fristverlängerung der Flexibilitätsprämie


Früher als erwartet hat die Bundesregierung jetzt das „Mini-EEG“ zur Corona-Hilfe auf den Weg gebracht. Wie erhofft, enthält es auch die erwartete Fristverlängerung der Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen um 8 Monate. Das Gesetz ist zum 29.05.2020 in Kraft getreten und wurde bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. (Siehe Artikel 1, Absatz 8: „In Anlage 3 (zu § 50b) Abschnitt I Nummer 5 wird die Angabe „16. Kalendermonats“ durch die Angabe „24. Kalendermonats“ ersetzt.“)

Die Flexibilitätsprämie kann also noch bis 31.07.2021 in Anspruch genommen werden.