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02.06.2021 13:23 Alter: 3 yrs

Redispatch 2.0 – Fragen & Antworten


Zum 1. Oktober 2021 tritt Redispatch 2.0 in Kraft und wird für Anlagenbetreiber verpflichtend. Davon betroffen sind neben konventionellen Kraftwerken erstmals auch 100.000 EE-Anlagen aller Erzeugungstechnologien ab 100 kW installierter Leistung. Das bedeutet, dass Sie als Anlagenbetreiber Ihre geplante Stromproduktion bei Netzengpass-Situationen anpassen müssen. Redispatch 2.0 bringt somit für Sie als Anlagenbetreiber neue Rollen und Pflichten mit sich.
Nachfolgend erklären wir die Begrifflichkeiten, Bilanzierungsmodelle und Rollen sowie die damit verbundenen Aufgaben und Pflichten. 

Für Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung!


Wie lautet die Anlagendefinition im Redispatch 2.0?

Im Sinne der Marktkommunikation zum Redispatch 2.0 wird Ihre Anlage als technische Ressource (TR) bezeichnet und einer steuerbaren Ressource (SR) zugeordnet. Der Unterschied ist, dass die SR die kleinste durch den Netzbetreiber (NB) einzeln steuerbare Einheit darstellt und demzufolge jede TR einer SR zugeordnet ist, aber eine SR auch mehrere TR enthalten kann.

 

Wie funktioniert die Zuordnung der TR-ID zu SR-ID?

Die Zuordnung der Technischen Ressource (TR) zur steuerbaren Ressource (SR) erfolgt durch den Netzbetreiber. Dies geschieht anhand von eindeutigen Identifikatoren (ID). Diese dienen der Zuordnung Ihrer einzelnen Motoren (TR-ID) zu den Fernwirkgeräten der Netzbetreiber (SR-ID). Die Zuordnung der TR- und SR-ID versenden die Netzbetreiber entweder direkt an den benannten Einsatzverantwortlichen (EIV) oder an die Anlagenbetreiber, welche die ID dem EIV mitteilen müssen.

 

Welche Rollen und Pflichten haben Anlagenbetreiber im Redispatch 2.0?

Dem Anlagenbetreiber als solchem werden im Redispatch 2.0-Prozess initial zwei Prozessrollen zugedacht. Der Betreiber einer technischen Ressource (BTR) ist für den Betrieb einer TR verantwortlich. In der Rolle als BTR sind Sie vor allem in den Kommunikationsprozess zur Ermittlung und Abstimmung der Ihnen durch tatsächliche Redispatch-Maßnahmen entgangenen Ausfallarbeit involviert. In der Rolle des sogenannten Einsatzverantwortlichen (EIV) sind Sie unabhängig von konkreten Redispatch-Maßnahmen dafür verantwortlich, dem NB die Stammdaten, Planungsdaten und Nichtbeanspruchbarkeiten Ihrer Anlage zur Planung des Redispatch-Bedarfs zu übermitteln. Darüber hinaus ist der EIV bei der Durchführung im Abruffall – also bei tatsächlichen Eingriffen in die Fahrweise Ihrer Anlage durch den NB – involviert und wird über diese vorab vom NB informiert. Beide Rollen können grundsätzlich auch durch einen Dienstleister, etwa Ihren Direktvermarkter, übernommen werden.

 

Welche Bilanzierungsmodelle stehen zur Verfügung?

Im Gegensatz zum Einspeisemanagement übernimmt der Bilanzkreis­verantwortliche (BKV), in der Regel ist das Ihr Direktvermarkter/Lieferant, im Redispatch 2.0 eine aktive Rolle. Anders als noch im Einspeisemanagement wird dem BKV im Redispatch die entstandene Ausfallarbeit im Abruffall in seinem Bilanzkreis ausgeglichen, damit auch dieser möglichst so gestellt wird, als hätte es den Eingriff nicht gegeben. Der Anlagenbetreiber kann daher zwischen zwei Bilanzierungsmodellen wählen, nach denen ein bilanzieller Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen durchgeführt wird.

Bilanzierungsmodelle:

1. Prognosemodell bedeutet, dass der Netzbetreiber den Betrieb der Anlagen eigenständig prognostiziert und anhand dieser Prognosen Redispatch-Maßnahmen dimensioniert. Seine Prognosen gelten zudem, ex post, als Erstaufschlag für die Abstimmung der Ausfallarbeit einer Redispatch-Maßnahme. Betreiber einer technischen Ressource (BTR) müssen diese bestätigen oder einen Gegenvorschlag verschicken.

2. Im Planwertmodell erstellt der Einsatzverantwortliche (EIV) einer EE-Anlage Fahrpläne und sendet diese ex ante, über den Data Provider (DP), an die jeweiligen Netzbetreiber. Diese Fahrpläne sind Grundlage der Maßnahmendimensionierung im Redispatch und dienen ebenfalls zur Abstimmung der Ausfallarbeit im Falle einer Redispatch-Maßnahme. 

 

Was ist der Unterschied zwischen Aufforderungsfall und Duldungsfall?

Im Aufforderungsfall regelt der Anlagenbetreiber selbst bzw. ein von ihm beauftragter Einsatzverantwortlicher (z.B. die e2m). Im Duldungsfall hingegen regelt der Netzbetreiber über die vorhandene Lastmanagementschnittstelle. Die e2m wird alle Anlagen in den Duldungsfall melden, sprich Redispatch-Maßnahmen durch die Netzbetreiber direkt regeln lassen.

 

Welche Abrechnungsformen der Ausfallarbeit gibt es?

Die Ausfallarbeit definiert den bilanziellen Ausgleich bei einer Redispatch-Maßnahme und ist Grundlage für Ihren Entschädigungsanspruch. Es stehen folgende Abrechnungsformen zur Verfügung:

Pauschalverfahren
Pauschal bedeutet, dass der eingespeiste Wert der Viertelstunde vor der Redispatch-Maßnahme Grundlage der Berechnung der Ausfallarbeit dieser Redispatch-Maßnahme sein wird.
Spitz-Verfahren
In diesem Fall werden zur Berechnung der Ausfallarbeit vor Ort an der Anlage gemessene Wetterdaten wie Wind- und PV-Eintrag berücksichtigt.
Spitz-Light-Verfahren
Hier werden Wettermodelle oder Wetterdaten von Referenzanlagen (z.B. von einem Wetterdienstleister) als Basis zur Berechnung der Ausfallarbeit genutzt.

 

Wie und von wem bekomme ich im Falle eines Abrufs meine Entschädigung?

Sie als Anlagenbetreiber werden für stattfindende Abrufe entschädigt. Die Marktprämie für ermittelte Ausfallarbeit erhalten Sie vom VNB. Den vereinbarten Vertragspreis zahlen Ihnen wir als Ihr Direktvermarkter aus. 

 

Sind auch Anlagen in der Eigenversorgung von Redispatch 2.0 betroffen?

Soweit diese mit dem Stromnetz verbunden sind, besteht grundsätzlich die gleiche Teilnahmepflicht wie für alle sonstigen Anlagen über 100 kW installierter Leistung. Sie können allerdings im Rahmen der Stammdatenabfrage Ihren Eigenversorgungsanteil angeben. Dieser wird bei der Ermittlung Ihres individuellen  Redispatchpotenzials vom Netzbetreiber soweit möglich berücksichtigt.

 

Wie werden meine Wärmeverpflichtungen berücksichtigt?

Informationen zu Wärmespeichern werden mit den Stammdaten übermittelt, sowie ggf. in den Echtzeitdaten zwischen Verteilnetzbetreiber und Betreiber kommuniziert (Planwertmodell). Die Auswirkungen auf die Wärmeversorgung der Anlage können nur bedingt vom Netzbetreiber berücksichtigt werden. Kosten, die dem Betreiber im Zuge einer Redispatch-Maßnahme entstehen, können dem Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden.

 

Was passiert, wenn ich nicht bis zum 01.10.2021 Redispatch 2.0 READY bin?

Die Nichteinhaltung/Nichtbeteiligung am Redispatch-Regime stellt einen Verstoß gegen Gesetz und BNetzA-Festlegung dar und kann schlimmstenfalls mit Geldbußen der BNetzA geahndet werden. Darüber hinaus sind weitere Sanktionierungen seitens der Netzbetreiber nicht auszuschließen.

Quelle: Energy2market GmbH