Fristverlängerung der Flexibilitätsprämie
Früher als erwartet hat die Bundesregierung jetzt das „Mini-EEG“ zur Corona-Hilfe auf den Weg gebracht. Wie erhofft, enthält es auch die erwartete Fristverlängerung der Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen um 8 Monate. Das Gesetz ist zum 29.05.2020 in Kraft getreten und wurde bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. (Siehe Artikel 1, Absatz 8: „In Anlage 3 (zu § 50b) Abschnitt I Nummer 5 wird die Angabe „16. Kalendermonats“ durch die Angabe „24. Kalendermonats“ ersetzt.“)
Die Flexibilitätsprämie kann also noch bis 31.07.2021 in Anspruch genommen werden.
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